Wer im Lotto gewinnt, hat Glück im doppelten Sinn: Denn er hat jede Menge Geld gewonnen und muss keinen Cent an das Finanzamt abgeben. Bei anderen Gewinnen bzw. Preisgeldern allerdings frohlockt der Fiskus. Ob der Gewinn bei einer Quizsendung besteuert wird oder nicht, hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Das Kriterium für Steuern ist der Glücksfaktor des Gewinnspiels. Das bedeutet, wenn das Glück alleine über den Erfolg des Kandidaten entscheidet – so wie beim Lotto oder bei Sportwetten – darf der Gewinn ganz behalten werden.
Also erst einmal Entwarnung für alle Quizfreunde, der Fiskus kassiert nicht mit. Aber: Sobald eine Leistung erbracht wird und das Glück dabei keine Rolle spielt, ist der Gewinn ganz klassisch einkommensteuerpflichtig. Das musste auch Big-Brother- Gewinner Sascha Sirtl erfahren. Er gewann im Jahr 2005 eine Million und musste sechs Jahre später (2011) für das Finanzamt sehr tief in die Tasche greifen und 460.000 Euro nachzahlen. In diesem Fall wurde der „Gewinn“ als eine normal steuerpflichtige Gage angesehen und wie eine Bonuszahlung behandelt, die der Steuerpflicht unterliegt. 2012 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) damit beschäftigt und in letzter Instanz dem fordernden Finanzamt Recht gegeben: Es lag eine Leistung des Sascha Sirtl vor, die aus der Teilnahme und ständigen Anwesenheit im Big-Brother- Haus bestand. Dort musste er sich ununterbrochen belauschen und beobachten lassen. (Urteil vom 24.4.2012, Az: IX R 6/10).
Leistung oder Glück?
Auch ein Pokerspieler, der im Fernsehen an Turnieren teilnimmt, muss seine Gewinne versteuern. So jedenfalls hat auch in diesem Fall der Bundesfinanzhof entschieden. Ein Pokerspieler würde schließlich regelmäßig trainieren und hohe Einsätze riskieren, was einer selbstständigen Arbeit gleichkommt.
Wer an Fernsehsendungen wie „Die Farm“ oder „Big Brother“ teilnimmt, muss auf jeden Fall damit rechnen, dass ein Teil des Geldes an das Finanzamt abgegeben werden muss. Denn für die Geldgewinne müssen die Teilnehmer schließlich ihre Leistung anbieten und sich unter anderem dazu verpflichten, sich (Beispiel „Big Brother“) in einem Haus aufzuhalten, an Spielen teilzunehmen oder Vermarktungsrechte abzutreten. Wer in diesem Formaten mitmacht, vermietet sein Persönlichkeitsrecht und kassiert dafür einen steuerpflichtigen Lohn.
Bei der Quizsendung „Wer wird Millionär“ ist das allerdings anders. Hier werden die Quizkandidaten kurz vorgestellt, aber die Kandidaten stehen nicht mit der ganzen Persönlichkeit im Rampenlicht. Nur die bloße Teilnahme an einer solchen Quizsendung berechtigt das Finanzamt nicht Steuern des gewonnenen Geldes zu kassieren. Die Gewinne in Günther Jauchs Sendung sind nach einer Vereinbarung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundesländern steuerfrei. Steuerfrei sind auch die Gewinne bei Sportwetten, die man mit besten Wettquoten erzielen kann. Unter OpenOdds lassen sich die lukrativsten Wettquoten sekundenschnell bei einem Vergleich finden.